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Neues "Anti-Abmahn-Gesetz" - neue Abmahnungen (Filesharing) von Waldorf Frommer, Looper, Film, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Mittwoch, den 30. Oktober 2013 um 16:33 Uhr

Nachdem das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, hat die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ihre Abmahnschreiben geändert und versendet nun entsprechend neue Abmahnungen.

 

So mahnt Waldorf Frommer zur Zeit u.a. wieder i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Looper" ab, wie der Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, durch Mandatsbearbeitung bekannt ist.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hatte lange Jahre lang als Vergleichsbetrag in diversen Fällen 956 Euro in "Tauschbörsen-Abmahnungen" verlangt. Vor kurzem änderte sich der "Standard-Vergleichsbetrag" in vielen Fällen auf 1028 Euro, der Betrag setzte sich aus 450 Euro für Schadensersatz und 578 Euro für Rechtsanwaltskosten zusammen.

Nun hat sich die Berechnung erneut geändert: Jetzt sind es in der Abmahnung zu dem Film "Looper"  815 Euro, Waldorf Frommer geht von 1000 Euro Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch und 600 Euro Schadensersatzanspruch und insgesamt von 1600 Euro Gegenstandswert für den "Aufwendungsersatzanspruch" aus, womit gemäß RVG eine Gebühr in Höhe von 195 Euro zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale, insgesamt 215 Euro berechnet werden. Die Schadensersatzforderung bei Waldorf Frommer - Abmahnungen hat sich also sozusagen über Nacht magisch erhöht.

Wie finden wir das?

Schadensersatz und Abmahngebühren muss zwar der zahlen, der als Täter in Filesharing-Fällen haftet. Der "Störer", der nur haftet, weil über seinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen worden sind, muss aber keinen Schadensersatz, sondern nur Abmahngebühren bezahlen.

Durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist der Aufwendungsersatz der Gebühren hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren im Regelfall   begrenzt - es sei denn, der Wert ist im Einzelfall unbillig.

Die neue Rechtslage und die Reaktionen aus der Abmahnseite zeigen klar, wie wichtig anwaltlicher Rat für Abgemahnte ist. Lassen Sie sich auf keine unberechtigten Forderungen ein, sondern zählen Sie auf anwaltlichen Rat von Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht auf Ihrer Seite. Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht wenden,

Telefon: 030 - 390 398 80.

Wir beraten und vertreten bundesweit seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Angelegenheiten.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de