Wieder Klage in "Filesharingsache" abgewiesen - keine Haftung der Ehefrau, kein Schadensersatz |
Freitag, den 08. Juni 2012 um 08:20 Uhr |
Wieder einmal wurde eine Klage in einer "Filesharingsache" abgewiesen. Es war Schadensersatz wegen Anbietens eines Musik-Albums über eine Filesharing-Software verlangt worden. Das Gericht hielt die Klage für unbegründet.
Entschieden wurde das vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 25.05.2012, Az.: 32 C 157/12 (18).
Verklagt worden war die Ehefrau, die Anschlussinhaberin war. Sie hatte gesagt, dass außer ihr nur ihr Ehemann auf den Anschluss Zugriff habe - sie hätte ihm mitgeteilt, dass er keine Musik aus dem Internet herunterladen dürfe.
Das Gericht entschied, die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber für eine von diesem Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei, sei entkräftet. Hierzu genüge es, dass die ernsthafte Möglichkeit eines von der Lebenserfahrung abweichenden Vorganges feststehe.
Eine generelle Überwachungspflicht unter Eheleuten sei zudem unzumutbar.
Übrigens hat das OLG Köln vor kurzem entschieden, dass die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit an den Ehegatten keine Haftung auslöst. Das OLG Köln hat in dem Urteil vom 16.05.2012 die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Frage der Verantwortlichkeit von Internetanschlussinhabern für eine Verletzung von Urheberrechten durch ihre Ehepartner bisher nicht höchstrichterlich geklärt sei.
Sowohl das Urteil des AG Frankfurt am Main als auch das Urteil des OLG Köln ist zu begrüßen. Zwischen Ehepartnern wäre eine "generelle Überwachungspflicht" unzumutbar. Wenn eine Beziehung zwischen Eheleuten die Pflicht mit sich bringen würde, den anderen zu "kontrollieren", widerspräche das der Grundlage der Ehe, die auf Vertrauen basiert.
Wenn Sie wegen einer Auseinandersetzung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Filesharing-Sache verklagt wurden, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen wenden,
Telefon: 030 / 390 398 80.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel. 030 - 390 398 80 www.kanzlei-wienen.de
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