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Abmahnung Online-Handel, Wettbewerbsrecht

Gerade im Online-Handel ist "Abmahnung" ein ständig aktuelles Thema. Zum anderen geht es um die richtige Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung. In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. So kann darin Konkurrent A seinem Konkurrenten B gegenüber behaupten, dass B durch sein Verhalten gegen Wettbewerbsrecht verstößt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, diesen Wettbewerbsverstoß zukünftig zu unterlassen.

Wettbewerbsrecht & Abmahnungen

Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat, dem stellen sich typischer Weise die Fragen:

  • Ist die Abmahnung berechtigt?
  • Soll die in der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden? Sollte sie nicht abgegeben werden? Sollte sie geändert (in der Fachsprache heißt das: "modifziert") abgegeben werden?
  • Ist der in der Abmahnung geforderte Betrag berechtigt?

Wichtig ist, noch innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist anwaltliche Beratung einzuholen - um so angemessen zu reagieren.

Jeder Fall wird in der Anwaltskanzlei Wienen individuell geprüft und mit Ihnen detailliert besprochen. Dabei sind Kostentransparenz und die vorherige genaue Absprache der Vergütung selbstverständlich.

Hausdurchsuchung & Beschlagnahme von Computern

Zu dem Angebot der Kanzlei Wienen gehört auch die Vertretung in Strafverfahren, wenn im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen Ihr Computer beschlagnahmt wurde bzw. eine Hausdurchsuchung erfolgte.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet einen Rundum-Service im Wettbewerbsrecht, gewerblichem Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht an:

  • (außer)gerichtliche Beratung/Vertretung in Berlin & bundesweit
  • zivilrechtliche Eilverfahren und Klageverfahren, medienstrafrechtliche Verfahren
  • Wettbewerbsrecht & Online-Handel
  • Wettbewerbsrecht & Jugendschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht & Datenschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht & Markenrecht, Markenanmeldung

Häufige Anliegen von Mandanten der Anwaltskanzlei Wienen betreffen Abmahnungen, damit verbundene zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Verfahren bzw. Akteneinsicht im Zusammenhang mit Hausdurchsuchung/Beschlagnahme von Computern, Online-Handel, Jugendschutz, Datenschutz, Werbung in den Medien, Product Placement, Telefonwerbung, Markenanmeldungen, Auseinandersetzungen von GbRs und Firmen.

Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben,

Telefon: 030 / 390 398 80.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de