| Montag, 29.06.2015 Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH  vor. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film "Interstellar" wegen illegaler Tauschbörsen-Nutzung im Internet (Filesharing). Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten   Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen   Vergleichsbetrags in Höhe von 815 Euro. Was ist zu tun? 
 Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Bleiben Sie ruhig und suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Anwaltlicher Rat sollte unbedingt in der  in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen.  Ziel der anwaltlichen   Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung von Abmahnforderungen. Spezialisiertes Anwaltswissen Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen. Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten  
spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrechtjahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällenfaire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit Die Anwaltskanzlei Wienen berät und  vertritt bundesweit seit  Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn  Sie eine Abmahnung  erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.  Bitte wenden Sie sich dazu an:  Telefon 030 - 390 398 80. Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei   Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der   Vergütung mit Ihnen besprochen. Die folgenden Beiträge könnte Sie auch interessieren: Filesharing: Familienvater muss nicht zahlen, AG Düsseldorf Amtsgericht    Bochum, Anschlussinhaber in Wohngemeinschaft trägt keine  Beweislast    bei Filesharing-Abmahnung: Sachvortrag erfüllt sekundäre   Darlegungslast  Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
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