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 Die Fareds   Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt  für die Malibu Media LLC Abmahnungen. Der Anwaltskanzlei  Wienen liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, in der behauptet wird,  es   sei der  Film ""Marry Me Caprice" in einer   Internet-Tauschbörse illegal    heruntergeladen und widerrechtlich  weltweit  für Dritte zum Download    angeboten worden.  
Gefordert wird die Abgabe einer  Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe  von 600,00 Euro. In der Abmahnung wird erläutert, dass die Malibu Media  LLC Herstellerin von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung sei, sie halte  die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film "Marry Me Caprice". 
Was ist zu tun? 
 Sinnvoll   und wichtig  ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem   Abmahnschreiben  gesetzten Frist zu suchen. Eine "0815-Lösung" gibt es  nicht: Wie in  Ihrem Fall vorzugehen ist,  hängt von den  Einzelfallumständen ab.  Nehmen Sie daher spezialisiertes  Anwaltswissen  in Anspruch. 
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Bei Filmen der Erwachsenenunterhaltung ist besondere Rechtsprechung zu    beachten. So ist bei einigen Filmen dieser Art von Gerichten    Urheberrechtsverletzung verneint, bei anderen Filmen    Urheberrechtsverletzung angenommen worden. Zum Beispiel ist bei zwei   Filmen der Malibu Media LLC vom Landgericht Hamburg die  Urheberrechtsverletzung verneint worden. Dabei ging es allerdings nicht  um den Film "Marry Me Caprice". 
Im Regelfall wird für eine im Interesse  des Abgemahnten  für den konkreten Fall anwaltlich erstellte  modifizierte   Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren  Formulierung ist von   gravierender Bedeutung, da sie erhebliche  Folgewirkungen hat. In  der oben genannten Abmahnung enthält der  Vergleich zum Beispiel Unterlassungserklärung und eine   Zahlungsverpflichtung -  Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei   Aspekte, die Verpflichtung zu  der Zahlung eines Vergleichsbetrages muss   nicht Teil der  Unterlassungserklärung sein. Das ist einer von  diversen Aspekten, die bei  der  Formulierung einer geänderten - in der  Fachsprache:  "modifizierten"  -  Unterlassungserklärung berücksichtigt  werden sollte.
  Weiteres Ziel der anwaltlichen    Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.
    
Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen. 
Spezialisiertes Anwaltswissen 
Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten  
- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
 
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
 
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit
 
 
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und      vertritt bundesweit seit  Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn      Sie eine Abmahnung  erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein. 
  
Bitte wenden Sie sich dazu an:
  Telefon 030 - 390 398 80. 
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei       Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der       Vergütung mit Ihnen besprochen. 
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 Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
  Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft  Kurfürstendamm 125 A  10711 Berlin  Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de 
  
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