Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt für die Malibu Media LLC Abmahnungen.
Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, in der behauptet wird, es sei der Film "The Young and the Restless" in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 Euro. In der Abmahnung wird erläutert, dass die Malibu Media LLC Herstellerin von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung sei, sie halte die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film "The Young an the Restless".
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Eine "0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Bei Filmen der Erwachsenenunterhaltung ist besondere Rechtsprechung zu beachten. So ist bei einigen Filmen dieser Art von Gerichten Urheberrechtsverletzung verneint, bei anderen Filmen Urheberrechtsverletzung angenommen worden. Zum Beispiel ist bei zwei Filmen der Malibu Media LLC vom Landgericht Hamburg die Urheberrechtsverletzung verneint worden. Dabei ging es allerdings nicht um den Film "The Young an the Restless".
Im Regelfall wird für eine im Interesse des Abgemahnten für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. In der oben genannten Abmahnung enthält der Vergleich zum Beispiel Unterlassungserklärung und eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Das ist einer von diversen Aspekten, die bei der Formulierung einer geänderten - in der Fachsprache: "modifizierten" - Unterlassungserklärung berücksichtigt werden sollte.
Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.
Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Spezialisiertes Anwaltswissen
Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten
- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Die folgenden Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Abmahnung Filesharing: WG- Hauptmieter haftet nicht für Untermieter, LG Köln
Porno: kein Urheberrechtsschutz, keine Rechtsverletzung, Landgericht München
Zu illegalem Filesharing im Internet, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Keine Gefährdungshaftung des Anschlussinhabers, Abmahnung Filesharing
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
|