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					Prognose - Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? OLG Düsseldorf			 | 
	
	
	
		    
 
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 Eine Prognose ist eine Aussage über die Zukunft und daher grundsätzlich eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung. Das erläutert das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.02.2012, I-15 U 164/11. 
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					  Veröffentlichung einer Gegendarstellung "in dem gleichen Teil des Druckwerkes" wie beanstandeter Text			 | 
	
	
	
		    
 
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 Das Kammergericht hat sich in einem Beschluss vom 8. März 2012 mit der Thematik beschäftigt, an welcher Stelle eine Gegendarstellung zu veröffentlichen ist. 
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