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Antragsfrist für Überbrückungshilfe IV endet am 15.06.2022, Erstanträge für Neustarthilfe müssen bis 15.06.2022 eingereicht werden

Wir weisen Sie gerne auf folgende Fristen hin:

  • Erstanträge für die Überbrückungshilfe IV müssen bis spätestens zum 15. Juni 2022 eingereicht werden.  Änderungsanträge in denen weitere Fördermonate beantragt werden (z.B. im zweiten Quartal) müssen ebenfalls bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Andere Änderungsanträge, in denen z.B. eine Berichtigung der Kontoverbindung oder Korrektur von angegebenen Umsätzen oder Fixkosten erfolgt, aber keine zusätzlichen Fördermonate beantragt werden, können aber bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.

  • Erstanträge auf Neustarthilfe 2022 für das erste und zweite Quartal 2022 müssen am 15. Juni 2022 eingereicht werden, Änderungsanträge zu bis zum 15.06.2022 gestellten Neustarthilfenanträgen bis zum 30. September 2022.

Die Corona-Pandemie hat weiterhin auf viele Unternehmen, Selbstständige und Organisationen aus der Medien- und Kreativwirtschaft erhebliche Auswirkungen. Wir stellen als registriert prüfende Dritte Anträge auf Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe für Sie. Wir sind bundesweit tätig.

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin

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