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Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Abmahnung

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag zahlreicher Rechteinhaber wegen unerlaubter Verwertung von Werken in Tauschbörsen im Internet.

Zu den Mandanten der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehören:

  • Argon Verlag GmbH
  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • Constantin Filmverleih GmbH
  • DHV – Der Hörverlag GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Majestics Filmverleih GmbH
  • Rowohlt Verlag GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH
  • Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
  • Verlagsgruppe Random House GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH

Was wollen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

In den Abmahnungen fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Wie soll ich auf eine solche Abmahnung reagieren?

Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, sondern sich anwaltlich beraten lassen und ggf. eine für Sie geänderte Unterlassungserklärung abgeben.

Wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserlärung unterschreiben, führt das nämlich unter Umständen dazu, dass Sie die Schuld und die Kosten anerkennen. Außerdem bleiben Sie auch dann an die Unterlassungserklärung gebunden, wenn sich die Rechtsprechung bzw. die Rechtslage zu Ihren Gunsten ändert.

Warum soll ich überhaupt auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wenn der Abgemahnte seine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht erfüllt, droht ein teures gerichtliches Verfahren. Diese Gefahr gilt es aus Kostengründen abzuwenden. Die Unterlassungserklärung sollte also, wenn eine Pflicht zu deren Abgabe besteht, abgegeben werden - allerdings in geänderter Form. Wegen der gravierenden Folgewirkung sollte sie von spezialisierten Anwälten, die sich auf dem Gebiet auskennen, formuliert werden.

Die Unterlassungserklärung sollte so eng wie möglich, aber so weit wie nötig sein.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de