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Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, 27 O 183/13, TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat am 15.08.2013 in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat gestern in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- EUR zugesprochen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013
- 27 O 183/13 -

Quelle: Pressemitteilung 32/13 der Präsidentin des Kammergerichts, Pressestelle der Berliner Zivilgerichte, vom 16.08.2013