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					Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, 27 O 183/13, TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen 			 | 
				
		
					
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 Die Zivilkammer 27 des Landgerichts  Berlin hat am 15.08.2013 in einem   Hauptsacheverfahren die TAZ auf  Klage von Thilo Sarrazin verurteilt,   Äußerungen aus einer Kolumne vom  6. November 2012 nicht zu verbreiten   oder zu veröffentlichen.
 
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts  Berlin hat gestern in einem  Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von  Thilo Sarrazin verurteilt,  Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November  2012 nicht zu verbreiten  oder zu veröffentlichen. Der Artikel des  Journalisten Deniz Yücel  enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S.,  den man, und das nur in  Klammern, auch dann eine lispelnde,  stotternde, zuckende  Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass  dieser infolge eines  Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem  man nur wünschen kann,  der nächste Schlaganfall möge sein Werk  gründlicher verrichten“. Die  hiergegen gerichtete Klage wegen  Verletzung des Persönlichkeitsrechts  war erfolgreich. Ferner hat das  Landgericht Sarrazin eine Entschädigung  in Höhe von 20.000,- EUR  zugesprochen.    Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.    Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013  - 27 O 183/13 - 
Quelle: Pressemitteilung 32/13 der Präsidentin des Kammergerichts, Pressestelle der Berliner Zivilgerichte, vom 16.08.2013  |