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 Das Landgericht Köln hat dazu entschieden, ab wann  der Betreiber einer Personensuchmaschine für fremde Bilder anderer  Webseiten, die auf seiner Seite als Suchergebnisse angezeigt werden,  haftet.  
Dazu hat das Landgericht  Köln am 26.06.2013 ein Urteil erlassen, Aktenzeichen 28 O 80/12. Die Beklagte - die Suchmaschinenbetreiberin - hafte, eine Verletzungshandlung unterstellt, weder als Täterin noch als Störerin. Das Landgericht Köln bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2012, VI ZR 144/11. 
Die Suchmaschinenbetreiberin hätte sich die Veröffentlichung der Bildnisse nicht zu Eigen gemacht. Denn die  Inhalte, die auf der Website der Beklagten - der  Suchmaschinenbetreiberin - dargestellt wurden, seien als fremd  gekennzeichnet: Direkt unter dem jeweiligen Bild befand sich der  Verweis auf die Ursprungs- bzw. Zielseite. 
Die Suchmaschinenbetreiberin, die erkennbar fremde Mitteilungen und Bildnisse ins Internet stellen würde, sei grundsätzlich nicht  verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle  Rechtsverletzungen zu überprüfen und hätte erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung eine Prüfpflicht:
  
"Der Betreiber eines Informationsportals, der wie die Beklagte erkennbar  fremde Mitteilungen und Bildnisse ins Internet stellt, ist danach  grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung  auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das würde den Betrieb  des dem Informationsinteresse der Mediennutzer dienenden, auf schnelle  und aktuelle Information ausgerichteten Informationsportals unzuträglich  hemmen. Den Betreiber eines Informationsportals trifft deshalb erst  dann eine Prüfpflicht, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung  erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals  auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, kann der Betreiber  des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige  Verletzungen zu verhindern." 
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
  Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft  Kurfürstendamm 125 A  10711 Berlin  Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de  |