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Ab wann haftet der Betreiber einer Personensuchmaschine für Bilder? Landgericht Köln, 26. Juni 2013 - 28 O 80/12

Das Landgericht Köln hat dazu entschieden, ab wann der Betreiber einer Personensuchmaschine für fremde Bilder anderer Webseiten, die auf seiner Seite als Suchergebnisse angezeigt werden, haftet.

Dazu hat das Landgericht Köln am 26.06.2013 ein Urteil erlassen, Aktenzeichen 28 O 80/12. Die Beklagte - die Suchmaschinenbetreiberin - hafte, eine Verletzungshandlung unterstellt, weder als Täterin noch als Störerin. Das Landgericht Köln bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2012, VI ZR 144/11.

Die Suchmaschinenbetreiberin hätte sich die Veröffentlichung der Bildnisse nicht zu Eigen gemacht. Denn die Inhalte, die auf der Website der Beklagten - der Suchmaschinenbetreiberin - dargestellt wurden, seien als fremd gekennzeichnet: Direkt unter dem jeweiligen Bild befand sich der Verweis auf die Ursprungs- bzw. Zielseite.

Die Suchmaschinenbetreiberin, die erkennbar fremde Mitteilungen und Bildnisse ins Internet stellen würde, sei grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen und hätte erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung eine Prüfpflicht:

"Der Betreiber eines Informationsportals, der wie die Beklagte erkennbar fremde Mitteilungen und Bildnisse ins Internet stellt, ist danach grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das würde den Betrieb des dem Informationsinteresse der Mediennutzer dienenden, auf schnelle und aktuelle Information ausgerichteten Informationsportals unzuträglich hemmen. Den Betreiber eines Informationsportals trifft deshalb erst dann eine Prüfpflicht, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern."

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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