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Die Bewertung auf dem Portal, gegen die ich vorgehen möchte, wurde anonym abgegeben. Kann ich von dem Portalbetreiber Auskunft über die Anmeldedaten von dem, der mich bewertet hat, verlangen?
Dienstag, den 21. Oktober 2014 um 08:55 Uhr

Nein, es besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Anmeldedaten gegen den Portalbetreiber. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. Juli 2014, VI ZR 345/13, in Bezug auf ein Ärztebewertungsportal entschieden.

Mehr zu dem Urteil finden Sie hier.

Das  BGH Urteil bedeutet, dass Sie auf dem Zivilrechtsweg nicht an die Anmeldedaten gelangen. Der Bewertende bleibt also anonym. Allerdings kann derjenige, der von einer unzulässigen Bewertung betroffen ist, einen Unterlassungsanspruch gegen den Portalbetreiber geltend machen.

Geht es aber um eine strafrechtlich relevante Bewertung, also zum Beispiel eine Beleidigung, besteht die Möglichkeit eines Strafantrags. Denn im Rahmen eines Strafverfahrens kann der Betroffene über die Staatsanwaltschaft an die  Nutzerdaten gelangen: In der Pressemitteilung zu dem Urteil weist der BGH darauf explizit hin, dass "der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen" darf, "soweit dies u. a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist."

Gerne können Sie sich bei einer Negativbewertung an die Anwaltskanzlei Wienen wenden und in einem Erstgespräch die Rechtslage und passende Strategien zu analysieren. Online-Reputation-Management ist jeweils im Einzelfall zu betrachten und setzt besondere juristische Kompetenz und Erfahrung voraus.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht ist die Anwaltskanzlei Wienen insbesondere im Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich für Sie ein.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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