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Abgemahnte gewinnt Prozess: Klage gegen “Filesharing-Abgemahnte” abgewiesen, AG Hamburg zu WLan-Router, Verschlüsselung und Haftung

Freitag, 13.03.2015

Das Amtsgericht Hamburg hat eine Klage wegen Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz für das widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen eines Films in einer Tauschbörse über den Internetanschluss der Beklagten abgewiesen.

Die Rechtsverletzung wurde unstreitig von einem unbekannten Dritten über den unsicher verschlüsselten Router der Beklagten begangen. Die Beklagte haftete weder als Täter, noch als Teilnehmerin für die Urheberrechtsverletzung.

Das Urteil des AG Hamburg vom 09.01.2015 finden Sie hier im Volltext auf dem Medienrechtsportal www.medienrechtfachanwalt.de

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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