|
Sinnvoll und wichtig ist es, umgehend angemessen zu reagieren. Erfahren Sie dazu hier mehr.
Kühler Kopf
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. So kann es die Situation verschlimmern, wenn Sie unter Druck versuchen, selbst Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen bzw. wenn Sie etwas ungeprüft unterschreiben.
Die Situation
Finden Sie stattdessen heraus, welchen Hintergrund die Abmahnung hat.
- Haben Sie ein ungesichertes W-Lan? Konnten darüber Dritte ohne Ihr Wissen Ihren Anschluss "hacken"?
- Wohnen Angehörige (Kinder, Lebensgefährte, Freunde) im Haus, die die Rechtsverletzung begangen haben können?
- Wenn Sie es gewesen sein können, war es ein einmaliger Vorfall, oder ist das mehrfach vorgekommen?
Anwaltsberatung
Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Zunächst gilt es dann in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Die abmahnende Kanzlei fordert in Filesharing-Abmahnschreiben üblicher Weise, dass innerhalb einer kurzen Frist die Erklärung unterzeichnet eingesandt und ein bestimmter Betrag gezahlt werden soll. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zudem ist zu prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden kann. Oft ist der in der Abmahnung genannte Streitwert überhöht.
modifizierte Unterlassungserklärung
In den meisten Filesharing-Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung enthalten. Wer eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, kann vorschnell handeln und die Situation dadurch verschlimmern.
In den meisten Fällen kann die Unterlassungserklärung für Sie von der Anwaltskanzlei Wienen zu Ihren Gunsten geändert werden. In der Fachsprache heißt das: „modifizierte Unterlassungserklärung“. Wenn eine vorformulierte Unterlassungserklärung, wie diese meist den Abmahnungen beigefügt ist, unterschrieben und zurückgeschickt wird, kann das mit diversen Nachteilen verbunden sein - so zum Beispiel unter Umständen mit einem Schuldeingeständnis und mit der Anerkennung der geforderten Kosten. Eine in Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher von entsprechend spezialisierten Anwälten für Sie geprüft, bzw. gegebenenfalls geändert erstellt werden. Im Regelfall wird bei Filesharing-Abmahnungen dann eine solche sogenannte modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Denn grundsätzlich sollte die Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden, weil sonst ein teueres gerichtliches Verfahren folgen kann.
Vergleichsbetrag
Außerdem kann in vielen Fällen eine Verminderung des Betrages, den Sie an die Gegenseite zahlen, erreicht werden.
Jeder Fall wird in der Kanzlei Wienen individuell geprüft und mit Ihnen detailliert besprochen – von der Frage der Berechtigung der Abmahnung bis zu der Frage der Störer- und Täterhaftung. Dabei sind Kostentransparenz und die vorherige genaue Absprache der Vergütung selbstverständlich.
Aktuelle Rechtsprechung
Ein Grundsatzurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 12.05.2010, 1 ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens", gefällt. Danach trifft denjenigen, der mittels „zuverlässiger Software“ als Inhaber einer IP-Adresse identifiziert worden ist, über die Rechtsverletzungen begangen werden, die Darlegungslast dafür, warum er diese Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Wenn dieser dieser Beweis gelingt, haftet er nicht als Täter. Es bleibt dann allerdings die sogenannte Störerhaftung im Raum. Mittlerweile gibt es diverse Urteile im Filesharing-Recht, so dass jeweils der konkrete Einzelfall anhand aktueller Rechtsprechung zu prüfen ist.
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.
Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Die Anwaltskanzlei Wienen hat seit Jahren Erfahrung in Filesharing-Sachen - die Mandantenzahl liegt in diesem Gebiet jährlich im dreistelligen Bereich - und berät bzw. vertritt in Berlin und bundesweit.
Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Wählen Sie dazu folgende Telefonnummer: 030 – 390 398 80.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfüstendamm 125 A 10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de |