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Veranstaltungshinweis - Strafbarkeit der Datenhehlerei: Ist der Hehler so schlimm wie der Stehler?, AK IT-Recht, 10.05.2016

09.05.2016

"Strafbarkeit der Datenhehlerei (§ 202d StGB): Ist der Hehler so schlimm wie der Stehler?" lautet die Veranstaltung im AK IT-Recht des Berliner Anwaltsvereins am 10.05.2016.

Referentin ist Rechtsanwältin Diana Nadeborn. Interessierte Mitglieder des Berliner Anwaltvereins sind herzlich eingeladen.

Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Inhaus GmbH, Klosterstr. 64, 10179 Berlin, ab 18 Uhr statt.

Der Arbeitskreis – regionaler Zusammenschluss von Berliner Anwältinnen und Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht unter dem Dach des Berliner Anwaltsvereins – stammt aus einer gemeinsamen Initiative der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen AnwaltVerein) und des Berliner Anwaltsvereins.

Sprecherin des AK-IT-Recht Rechtsanwältin Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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