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03.01.2011 - Abmahnung für Splendid Film GmbH durch Sasse & Partner, "The Expendables"

Derzeit verschicken die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen für die Splendid Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Expendables". Im Rahmen eines Vergleichs werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800,00 Euro gefordert.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem  der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

Es wird davon abgeraten, ohne anwaltliche Vertretung zu handeln bzw. bei Abmahnkanzleien ohne anwaltliche Vertretung anzurufen - dazu verweise ich auf ein Urteil.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 – 390 398 80.

Kanzlei Wienen. Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.
www.kanzlei-wienen.de

Artikel erstellt von Rechtsanwältin Wienen