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Gesetzentwurf des Bundesrats: Datenbasis-Erweiterung für Persönlichkeitsgutachten im Strafverfahren um frühere Verurteilungen

Freitag, 19.12.2014

Heute hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, wodurch die Datenbasis für Pesönlichkeitsgutachten im Strafverfahren um frühere Verurteilungen erweitert werden soll.

Dabei soll das Bundeszentralregistergesetz geändert werden. Den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 4.11.2014 finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
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