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Zu dem neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Urteil des VG Hamburg

Montag, 18.08.2014

Nach Ansicht des VG Hamburg verstößt der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für jede Wohnung zu zahlen ist, nicht gegen verfassungsrechtliche oder europarechtliche Vorgaben.

Das ergibt sich aus dem Urteil des VG Hamburg vom 17.07.2014, 3 K 5371/13. Sie finden das Urteil hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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