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Google - Formular zur Entfernung von Sucheinträgen

Freitag, 30.05.2014

Google hat ein Formular für Anträge "auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht" ins Internet gestellt.

Damit reagiert Google auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014. Der Europäische Gerichtshof erläutert darin eindeutig, wie wichtig das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Internetnutzern ist. Vor diesem Hintergrund können User grundsätzlich von Google unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung von ihre Namen anzeigenden Links aus der Suchmaschinenergebnisliste erwirken, wenn diese "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen"".

Google schreibt daher in der Erklärung zu dem neuen Formular: "Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht."

Nutzer, die Inhalte entfernen lassen möchten, werden darum gebeten, das Formular auszufüllen. Dazu bittet Google die Nutzer zu beachten, dass es sich bei diesem Formular um eine erste Maßnahme handeln würde. Google kündigt an, in den nächsten Monaten eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenzuarbeiten und die Mechanismen verbessern.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

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