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EuGH ent­schei­det über Ur­teil zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung

Dienstag, 08.04.2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Vereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten entschieden. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes und nützliches Mittel zur Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten darstellt und damit in ihrer Zielsetzung dem Gemeinwohl dient. Er hat gleichzeitig festgestellt, dass die konkrete Ausgestaltung durch die angegriffene Richtlinie mit Grundrechten der Europäischen Union unvereinbar ist und hat die Richtlinie daher für ungültig erklärt. Die Entscheidung wird nun von der Bundesregierung sorgfältig geprüft, um die Auswirkungen auf die Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen in Deutschland zu analysieren.

Auch nach der Entscheidung des EuGH bleiben Mindestspeicherfristen ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten. "Selbstverständlich müssen wir zunächst das Urteil auswerten, die Vorgaben des EuGH sorgfältig analysieren und die Konsequenzen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner diskutieren. Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entscheidung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist. Das Urteil legt in der Sache nach erster Durchsicht in etwa die gleichen Maßstäbe an, wie das Bundesverfassungsgericht und darauf fußend die Koalitionsvereinbarung. Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung.", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

"Der dringende fachliche Bedarf wird insbesondere von den Praktikern immer wieder betont. Neben der Innenministerkonferenz hat jüngst auch der Deutsche Richterbund die Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung als unerlässliches Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung bezeichnet", so der Innenminister weiter.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 08.04.2014