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Kündigung bei Schlecker, betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Aufhebungsvertrag, Vertragsunterzeichnung Auffanggesellschaft
Montag, den 26. März 2012 um 15:33 Uhr

Über 11.000 Schlecker-Mitarbeiter verlieren voraussichtlich ihre Arbeit. Auch viele Schlecker-Filialen in Berlin schließen - viele betroffene Arbeitnehmer fragen nun: Wozu führt ein Vertrag mit der Auffanggesellschaft? Soll ich unterzeichnen? Was ist bei betriebsbedingter Kündigung zu tun?

Wer als Schlecker-Mitarbeiter Post vom bisherigen Arbeitgeber bekommt und darin aufgefordert wird, in eine Transfergesellschaft zu wechseln (sonst drohe die Kündigung), sollte auf keinen Fall vorschnell unterzeichnen, sondern sich erst über seine Rechte beraten lassen. Denn wer sich dazu entscheidet, den Vertrag zu unterzeichnen, dessen Arbeitsverhältnis bei Schlecker erlischt endgültig.

Vertragsunterzeichnung - Auffanggesellschaft

Ein Aufhebungsvertrag wird häufig angeboten, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Da ein solcher Vertrag verbindlich ist und dann keine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, sollte dieser Schritt wohl überlegt sein. Ein Kündigungsschutzprozess kann im Einzelfall wesentlich günstiger für Betroffene sein.

betriebsbedingte Kündigung

Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich zu empfehlen - denn entscheidend ist die individuelle Situation.

Klagefrist

Wichtig ist, die Klagefrist zu beachten. Diese beträgt drei Wochen ab Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Betroffene sollten also sofort Anwaltsrat einholen und prüfen lassen, ob die Kündigung berechtigt ist, bzw. was konkret weiter getan werden kann.

Wenn eine Filiale geschlossen wird, muss auch im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter bei einer betriebsbedingten Kündigung den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich beachten. So muss er bei der Sozialauswahl die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeiters nach §§ 1 Abs. 3 KSchG, 125 I InsO beachten.

Update 30. März 2012  -  Transfergesellschaft gescheitert, lesen Sie hier mehr

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die Anwaltkanzlei Wienen wenden, und dazu unverbindlich das Online-Formular auf der Webseite der Kanzlei verwenden, oder fogende Telefonnummer anrufen:

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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