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Abmahnungen Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Film "Beastly", Film "R.E.D."
Mittwoch, den 10. August 2011 um 07:42 Uhr

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft weiterhin wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen ab, so auch wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Beastly" und an dem Film "R.E.D".

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 Euro gefordert. Diese Gesamtsumme setzt sich aus 506,00 Euro für Rechtsanwaltskosten und 450,00 Euro für Schadensersatz zusammen.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Modifzierte Unterlassungserklärung, Vergleichsbetrag

Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in einer Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Folgender Beitrag könnte ferner für Sie interessant sein:
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Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit -  kompetent und kostengünstig.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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