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07.06.2011 - Hacker-Angriffe und Cyberkriminalität,internationale Debatte: Kontrolle von Cyber-Attacken, Recht zum Krieg, Völkerrecht und Verteidigungsminister

Die USA wollen sich offenbar die Vergeltung von Cyber-Angriffen vorbehalten - mit Cyber-Attacken oder Militärgewalt, wie nun in den Medien berichtet wird: Kriegsführung mit "modernen Mitteln" durch Cyberkriminalität ist leider kein Science-Fiction-Thriller.

Wie die Süddeutsche Zeitung am 05.06.2011 in dem Beitrag "Cyber-Verteidung der USA, Kanonen gegen Würmer" berichtet, lautet die Doktrin von Robert Gates, Verteidigungsminister der USA: "Die USA behalten sich künftig vor, Vergeltung für virtuelle Attacken zu üben - entweder mit eigenen Cyber-Waffen oder mit kruder, altmodischer Militärgewalt." Das habe der US-Verteidigungsminister am Wochenende klargestellt. Er hätte damit den Kern der Cyber-Verteidungsstrategie vorweggenommen, die das Pentagon "bald veröffentlichen" werde.

Auf die Gefahren wegen Cyber-Angriffen bereitet sich auch die Bundesrepublik Deutschland vor. Cyber-Angriffe sind alles andere als harmlos. Wer nur eine Sekunde darüber nachdenkt, dass unser gesamtes System im Grunde in der Hand von Computern ist, dem ist die Brisanz von Cyberkriminalität leicht verständlich: Atomkraftwerke, Banktransaktionen, Bahn, Flugverkehr, sind nur einige Bereiche, die von Computern gesteuert werden. Durch Cyber-Angriffe könnte also der Alltag lahmgelegt werden.

Jagd nach dem Täter

Diverse Tauschbörsen-Abgemahnte können ein Lied davon singen, welche Folgen Hacker-Angriffe sogar ganz ohne politische Motivation durch - im Vergleich zu politischen Cyber-Angriffen auf Staaten geradezu harmloses - illegales Filesharing auslösen: Wenn sich Dritte illegal über ein mangelhaft verschlüsseltes W-Lan-Netz einhacken. Das Problem: Der Urheber des Angriffs ist nicht leicht zu enttarnen - sowohl bei den W-Lan-Hackern nicht, als auch bei den politischen Cyberattacken.

Es stellt sich gar die Frage, ob die Rückverfolgung der Spur bis zum Täter denn überhaupt möglich ist.

Unter Juristen werde diskutiert, so die Süddeutsche Zeitung in dem zitierten Beitrag, "wie das ius ad bellum - das Recht zum Krieg - in die digitale Ära" passe, "und wie das ius in bello - das humanitäre Völkerrecht - angepasst werden" müsse.

So schillernd und faszinierend das Internet ist, so abgründig kann es auf der anderen Seite sein. Zahlreiche Rechtsfragen entstehen daher fortwährend neu.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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